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Rechliche Grundlagen

  

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht fordert der BGH vom Baumeigentümer eine regelmäßige Kontrolle, "um neu entstehende Schäden oder Gefahren zu erkennen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen." Eine solche Kontrolle hat in angemessenen Zeitabständen zu erfolgen. Dieser Auszug aus der Baumkontrollrichlinie zitiert Auszüge aus einem Utreil des BGH vom 21.1.1965, das eine der wichtigsten Grundlagen für regelmäßige Baumkontrollen bildet.

   

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